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Cannabis-
Verordnung

Die Verordnungsfähigkeit für Cannabis hat sich geändert. 

 

Cannabisblüten können nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. 

 

Die Verordnungsfähigkeit von Cannabisextrakten direkt zu Beginn einer Cannabistherapie (off label) und von Cannabisextrakten mit einem THC Gehalt > 25 % oder Dickextrakten ist noch unklar. Bis auf weiteres können wir diese Produkte nicht verordnen.

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