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Häufig gestellte Fragen

Fahrtauglichkeitgutachten

Eine Vielzahl der in der medikamentösen Schmerztherapie eingesetzten starken Schmerzmittel kann u. a. das Reaktionsvermögen und damit die Fahrtauglichkeit der Patienten beeinträchtigen. Auf der anderen Seite ist es gerade das Ziel einer suffizienten Schmerztherapie, den Patienten wieder zu ermöglichen, einen „normalen Alltag“ leben zu können. In der heutigen Zeit ist das für viele Patienten gleichbedeutend mit der Mobilität im eigenen Auto.


Immer wieder wird die Fahrtauglichkeit von chronischen Schmerzpatienten unter entsprechender Medikation kontrovers diskutiert. Um sich auch juristisch abzusichern und nicht nur auf eine subjektive Einschätzung angewiesen zu sein, bieten wir die Möglichkeit eines „Fahrtauglichkeitsgutachtens“ an, das von einem Verkehrsmediziner in unserer Praxis angeboten wird. Bei Interesse können Sie gesonderte Termine vereinbaren. Die Kosten für diese Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Urlaub mit Opioiden

Wenn Schmerzpatienten BTM-pflichtige Opioide einnehmen müssen und einen Urlaub im Ausland planen, ist das theoretisch einfach, praktisch jedoch durchaus problematisch. Planen Patienten eine Reise in ein »Schengen-Land«, benötigen sie das sogenannte »Schengen-Formular«. Dieses wird vom behandelnden Artzt ausgestellt und muss danach von der zuständigen Behörde- der obersten Gesundheitsbehörde bzw. den Gesundheitsämtern beglaubigt werden.Wichtig: Die offenen innereuropäischen Grenzen machen das Formular keineswegs überflüssig. Wer eine Reise in ein Nicht-Schengen-Land plant, sollte sich unbedingt bei der diplomatischen Vertretung nach den Regularien erkundigen und einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf einplanen. besonders wichtig ist dies, wenn im Urlaubsland der Islam Staatsreligion ist. Eine entsprechende Bestätigung muss ins Französische oder Englische und ins Arabische übersetzt und beglaubigt werden.

Mitgliederstaaten des Schengener Abkommens: Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. In den neuen Mitgliedsstaaten findet das Schengener Abkommen noch keine Anwendung.


Studien

Die zentrale überregionale Bedeutung unserer schmerztherapeutischen 
Einrichtung bedingt das Interesse der in der Analgetika-Forschung 
führenden pharmazeutischen Unternehmen an unserer Institution. Für 
einige unserer Patienten kann es diesem Zusammenhang von großem 
Vorteil sein, dass unter unserer strengsten Kontrolle neue Wirkstoffe 
oder neue Anwendungsformen bewährter Medikamente in sogenannten 
Phase III-Studien getestet werden. 
In vielen Fällen gelangen unsere Patienten dadurch bereits vorzeitig an 
potente, neue Schmerzmedikamente, die eigentlich erst 1 – 2 Jahre 
später der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt aufgrund 
der in Deutschland nochmals verschärften Prüfbedingungen ist es bislang 
in keiner dieser freiwilligen Untersuchungen zu einer meldepflichtigen, 
ernsten Nebenwirkung gekommen. Leider kann an diesen Studien nur an 
eine von uns vorbestimmte, kleinere Minderheit der Patienten teilnehmen, 
da die Teilnahmebedingungen meist sehr eng gesteckt sind und rein metho
dische Fehler auf jeden Fall vermieden werden müssen. Vorzugsweise be-schäftigten sich die Studien nicht nur mit schwachen und starken Opiaten, 
sondern auch mit neuartigen Entzündungshemmern und speziellen Kopfschmerzpräparaten nebst Prophylaxemitteln.

 

Kostenübernahme

Grundsätzlich tragen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten 
einer schmerztherapeutischen Behandlung.
Gesprächsleistungen, Untersuchungen, Konsile anderer Fachrichtungen, 
Medikamente und die überwiegende Mehrzahl der von uns durchgeführten Eingriffe werden von allen Kostenträgern übernommen.

Bei der Kostenübernahme von etwaigen radiofrequenten Behandlungen 
sind jedoch vielen gesetzlichen Krankenkassen die Hände gebunden, da das 
Bundessozialgericht Ende der 90'er Jahre entschieden hat, dass diese 
Leistungen für den Anästhesisten nicht abzurechnen sind, weil die Durchführung dieser Methode nicht im offiziellen (vollkommen veralteten) Ausbildungskatalog der Anästhesie aufgeführt ist.

Häufig werden leider auch Behandlungen mit Botulinumtoxin von den gesetzlichen Kassen unter Berufung auf die Gutachten der von ihnen selbst 
finanzierten medizinischen Dienste zum Leid der Patienten abgelehnt.
 Lasertherapien, Akupunkturen und cortisonfreie Injektionstherapien mit 
körpereigenen Entzündungshemmern (Orthokin-Methode) müssen bei
nahe generell von Patienten entsprechend vorausgegangener Kostenvoranschläge selbst getragen

 

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